Datenschutzbeauftragter prüft Zusatzkosten für Solarpaneele

Energieversorgungsunternehmen verlangen von Menschen mit Solaranlagen, die das Net-Metering-System nutzen, Hunderte von Euro mehr. Aber sind diese Gebühren nicht viel zu hoch, um dies zu decken? Genau das wird die Regulierungsbehörde ACM untersuchen.

Laut einer Berechnung, die Keuze.nl im Auftrag der Zeitung durchgeführt hat, verlangen die Energieversorgungsunternehmen von Kunden mit Solaranlagen inzwischen saftige Zusatzgebühren. Diese Einspeisekosten werden von immer mehr Energieunternehmen erhoben. Mit der Ausweitung des Net-Metering-Systems werden auch immer mehr Unternehmen damit beginnen, diese Kosten von Kunden mit Solaranlagen zu verlangen. Der Grund dafür ist, dass das Net-Metering-System die Energieunternehmen teuer zu stehen kommt. Das liegt daran, dass der überschüssige Strom im Sommer billiger ist als der relativ knappe Strom im Winter.

Vandebron verlangt über 125 Euro mehr für 2450 kWh Strom, der ins Netz eingespeist wird, als der Strom tatsächlich kostet.

Die Vergleichsseite Keuze.nl hat errechnet, was es die Energieunternehmen kostet, die Bilanz auszugleichen. Eine durchschnittliche niederländische Familie mit Sonnenkollektoren, die 3500kWh erzeugt, verbraucht davon etwa 30% sofort selbst. Die restlichen 70% werden in das Stromnetz eingespeist. Diese 70%, die im Sommer produziert werden, sind nicht viel Geld wert und haben manchmal sogar einen negativen Wert. Um die Kunden im Winter, also zu den teureren Zeiten, mit Energie zu versorgen, gibt der Stromversorger durchschnittlich 126,40 € pro Jahr aus. Das ist deutlich weniger als die Einspeisevergütung. Unternehmen, die andere Methoden anwenden, um zusätzliche Kosten von Kunden mit Sonnenkollektoren einzutreiben, kommen manchmal auf einen deutlich höheren Betrag. Das Energieunternehmen Mega zum Beispiel verzichtet auf eine Treueprämie von 388 Euro und 'verdient' 261 Euro an dem ausgleichenden Kunden. Coolblue verwendet eine Kombination aus einer höheren Grundgebühr und einer niedrigeren Cashback-Prämie, so dass unter dem Strich 128 Euro für den Energiekauf übrig bleiben. Die Energieunternehmen bestreiten jedoch, dass sie daran verdienen. Die Regulierungsbehörde ACM kann die Erhebung von Einspeisegebühren nicht verbieten.

Quelle: De Gelderlander