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Subvention für Batteriespeicher


Die Überlastung des Netzes durch den Ausfall von Wechselrichtern für Solarmodule, negative Energiepreise und das nahende Ende der Einspeisevergütung machen eine Batterie immer interessanter. Batterien sind jedoch teuer und es gibt keine Subvention für Privatpersonen, wie wir sie für Solarpaneele kennen (0% VAT). Als Selbständiger gibt es jedoch steuerliche Möglichkeiten. Dank einiger Steuererleichterungen können Sie ein Batteriespeichersystem zu einem deutlich niedrigeren Preis kaufen.

PARTICULAR

Als Privatperson können Sie beim Kauf einer Batterie keine zusätzlichen Vorteile erzielen. Abgesehen von dem Teil der Installation, der die Solarmodule betrifft, wird auf den restlichen Teil Mehrwertsteuer fällig. Subventionen gibt es (noch) nicht. Auf lokaler (kommunaler) Ebene sind jedoch nachhaltige Darlehen zu attraktiven Zinssätzen erhältlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

UNTERNEHMEN

Als Unternehmer gibt es steuerliche Vorteile, die die Anschaffung eines Batteriespeichersystems viel interessanter machen können. Durch die Kombination von Abschreibung, KIA und EIA können Sie eine Menge Geld sparen. Voraussetzung ist, dass Sie ein eigenes Unternehmen besitzen und in den Niederlanden einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtig sind. Wir listen alle Punkte auf;

1) UMSATZSTEUER (VAT)

Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer kann bei einem Batteriespeichersystem in vollem Umfang zurückgefordert werden, vorausgesetzt natürlich, dass Sie als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig sind.

2) ZIEHEN SIE DIE INVESTITION VOM GEWINN AB (ABSCHREIBUNG)

Als Unternehmer können Sie die Kosten für eine Investition über 5 Jahre hinweg von Ihrem Gewinn abziehen. Das bedeutet also, dass Sie jedes Jahr 20% des Investitionsbetrags vom Gewinn abziehen können.

3) ABZUG FÜR KLEINE INVESTITIONEN (KIA)

Der Kleinunternehmerabzug (KIA) ist ein Steuerabzug für kleine Investitionen in Betriebsvermögen. Im Jahr 2023 haben Sie Anspruch auf den Kleinunternehmerabzug, wenn Sie zwischen 2.601 € und 353.973 € in Betriebsvermögen für Ihr eigenes Unternehmen investieren.

Der Betrag, den Sie letztendlich von Ihren Gewinnen abziehen können, hängt von dem Gesamtbetrag ab, den Sie in einem Geschäftsjahr in Ihr Unternehmen investiert haben. In der Regel beläuft sich der Vorteil auf zusätzliche 28% des Anschaffungswerts, den Sie von Ihren Gewinnen abziehen können. Dieser Prozentsatz gilt bis zu einer Investition von 63.716 €, darüber gibt es einen Pauschalbetrag von 17.841 €, den Sie vom Gewinn abziehen können.

Die genauen Regeln lauten wie folgt:

InvestitionAbzug für kleine Investitionen
€ 0 bis € 2.600€ 0
2.601 € bis 63.716 €.28% des Investitionsbetrags
63.716 € bis 117.991 €.€ 17.841
117.992 € bis 353.973 €.17.841 € abzüglich 7,56% des Teils des Investitionsbetrags über 110.998 €.
Mehr als 353.973 €.€ 0

Quelle: Steuerbehörden

4) ENERGIE-INVESTITIONSZULAGE (EIA)

Die EIA bietet Unternehmern einen weiteren zusätzlichen Vorteil. Die (EIA) ist eine Steuerregelung, die die niederländische Regierung Unternehmern anbietet, die in energieeffiziente Techniken und erneuerbare Energien investieren wollen. Wenn Sie in ein Batteriespeichersystem investieren, das die Anforderungen des EIA erfüllt, können Sie 45,5% des Kaufpreises von Ihrem Gewinn abziehen.

Für Batteriespeichersysteme gibt es zwei Codes, für die sich eine Batterie qualifizieren kann: Code 251118 [W] und 260101 [W]. Die Energieliste beschreibt diese wie folgt:

  • 251118 [W]
    Batterie zur Speicherung von nachhaltig erzeugtem Strom
    Bestimmt für: stationäre Speicherung von elektrischer Energie,
    und bestehend aus: Batterie mit einer Kapazität von mindestens 5 kVA und einer Kapazität von mindestens 15 kWh, Strom-/Spannungswandler (falls vorhanden), Steuerungssystem (falls vorhanden). Batterien von (internen) Transportmitteln sind nicht förderfähig.
  • 260101 [W]
    Speicherung von elektrischer Energie Bestimmt für: stationäre Speicherung von überschüssiger elektrischer Energie durch automatisches Ein- oder Ausschalten in Abhängigkeit von einem elektrischen Teilmarkt, und bestehend aus:
    a. Lithium-Batterie, Wechselrichter, Steuerelektronik, Optimierungssoftware;
    b. NaS-Batterie, Wechselrichter, Steuerelektronik, Optimierungssoftware;
    c. Redox-Flow-Batterie, Wechselrichter, Steuerelektronik, Optimierungssoftware;
    d. Salzwasserbatterie, Wechselrichter, Steuerelektronik, Optimierungssoftware.

Optimierungssoftware bezieht sich auf die Software, die benötigt wird, um überschüssige erneuerbare Energie zu nutzen und zu speichern und so den Einsatz fossiler Brennstoffe (Primärenergie) zu reduzieren. Eine Batterie/Batterie, die nicht mit Software mit einem elektrischen Teilmarkt verbunden ist, kommt nicht in Frage. Die Software des Blauhoff smart lan AI entspricht diesem Standard.

BERECHNUNGSBEISPIEL FÜR DIE SUBVENTIONIERUNG VON BATTERIESPEICHERSYSTEMEN

Angenommen, Sie möchten 12.000 € ohne MwSt. in ein Batteriesystem investieren.

  • Die Umsatzsteuer wird direkt mit der Steuererklärung abgerechnet.
  • Der Kaufpreis (12.000 €) wird über 5 Jahre abgeschrieben und vom Gewinn abgezogen.
  • Von der EIA können Sie 45,5% von den Gewinnen abziehen, was 5.460 € entspricht.
  • Mit dem KIA können Sie weitere 27% von den Gewinnen abziehen, was 3.240 € entspricht.

Das bedeutet, dass bei einer Investition von 12.000 € insgesamt 20.700 € vom Gewinn abgezogen werden können und die Mehrwertsteuer auf 12.000 € = 2520 € direkt abzugsfähig ist! Das bedeutet also einen Abzug von 170%. Bei einer Steuerlast von 50% bedeutet dieses Batteriesystem in diesem Beispiel Nettokosten von 1.650,00 €. Dies ist dann abgesehen von dem, was mit einem Batteriesystem gespart oder verdient werden kann, wie zum Beispiel;

  • Einsparungen bei den Grundgebühren durch die Anwendung von "Peak-Shaving".
  • Kaufen Sie günstigeren Strom mit Hilfe von dynamischen Tarifen.

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